Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist ein Schaden, den man theoretisch instand setzen kann. Durch die Höhe der Reparaturkosten, im Vergleich zum Wiederbeschaffungswert, ist das aber nicht mehr wirtschaftlich. In diesem Fall erhältst Du den Wiederbeschaffungswert abzüglich des vom Kfz-Sachverständigen ermittelten Restwerts des Fahrzeugs, den Wiederbeschaffungsaufwand, auch ohne Reparatur und ohne Ersatzkauf. Die im Wiederbeschaffungswert enthaltene Mehrwertsteuer gibt es aber nur bei einem tatsächlichen Ersatzkauf.
Ab wann liegt er vor?
In der Regel, wenn die Reparaturkosten zusammen mit der Wertminderung den Wiederbeschaffungswert übersteigen.
Reparieren trotz Totalschaden?
Liegen Reparaturkosten und Wertminderung nicht mehr als 30 % über dem Wiederbeschaffungswert, darfst Du Dein Auto trotzdem reparieren lassen. Voraussetzung: Die Reparatur ist fachgerecht, und Du nutzt das Auto danach mindestens sechs Monate weiter. Mehr dazu unter 130-%-Grenze.
Abgrenzung
Beim technischen Totalschaden lässt sich das Fahrzeug gar nicht mehr fachgerecht reparieren, egal was es kosten würde.
Was heißt das für Dich?
Ob ein Totalschaden vorliegt, zeigt das Unfallgutachten. Wie die Abrechnung ohne Reparatur funktioniert, steht im Ratgeber zur fiktiven Abrechnung.