Der Restwert ist der Wert, den das verunfallte Fahrzeug im nicht reparierten Zustand hat. Im Unfallgutachten wird der Restwert ab einer Reparaturhöhe von 50 % – 70 % des Wiederbeschaffungswertes angegeben. Den Restwert des Fahrzeugs erhält der Kfz-Gutachter durch Angebote von mindestens drei lokalen Autohändlern vom regionalen allgemeinen Markt. Zu diesem Wert darfst Du verkaufen, ohne auf höhere Angebote der Versicherung aus Restwertbörsen oder Sondermärkten warten zu müssen. Der Restwert ist z. B. bei einem Totalschaden relevant. Hier erhält der Unfallgeschädigte den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.
Beispiel:
- Reparaturkosten = 15.000,00 €
- Wiederbeschaffungswert = 10.000,00 €
- Restwert = 1.000,00 €
- Ausgezahlter Betrag = 9.000,00 €
Die Reparaturkosten liegen über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, es ist somit ein wirtschaftlicher Totalschaden. Der Restwert von 1.000,00 € wird von dem Wiederbeschaffungswert 10.000,00 € abgezogen. Der Betrag von 9.000,00 € wird dem Unfallgeschädigten ausbezahlt. Das verunfallte Fahrzeug kann der Unfallgeschädigte verkaufen oder behalten.
Was heißt das für Dich?
Erzielst Du beim Verkauf mehr als den Restwert aus dem Gutachten, musst Du Dir den Mehrerlös in der Regel anrechnen lassen. Setzt die Versicherung den Restwert zu hoch an, bekommst Du weniger ausgezahlt. Mehr dazu im Ratgeber Versicherung zahlt weniger als Gutachten? Den Betrag, der Dir am Ende bleibt, nennt man Wiederbeschaffungsaufwand. Den Restwert ermittle ich im Rahmen des Unfallgutachtens.