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Dein Kfz-Gutachter für Nürnberg und Umgebung

Ich schaue genauer hin.

Sebastian Wyczisk. Karosserie- und Fahrzeugbaumeister. Dein unabhängiger Kfz-Gutachter.

Unfall nicht Deine Schuld? Dann zahlt in der Regel die Versicherung des Unfallgegners Dein Gutachten. Bedingungen

Gilt, wenn der Unfallgegner voll haftet und der Schaden über der Bagatellgrenze liegt. Bei Mitschuld zahlt seine Versicherung nur anteilig. Bei selbst verursachten Schäden gelten Deine Versicherungsbedingungen. Wer zahlt in welchem Fall?

Ruf mich an0151 52 50 90 27

Mo–So 7:00–22:30 Uhr

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Sebastian Wyczisk, Karosserie- und Fahrzeugbaumeister, im schwarzen Polo mit verschränkten Armen vor einer hellen Wand

Soforthilfe

Unfall gehabt? Das machst Du jetzt.

Erst die Sicherheit, dann die Beweise.

Und denk dran: Nur wenn Du nichts machst, machst Du was falsch.

  1. Sichern. Warnblinker an, Warnweste an, Warndreieck aufstellen: Stadt ca. 50 m, Landstraße ca. 100 m, Autobahn mind. 150 m. Auf der Autobahn hinter die Leitplanke.

  2. Helfen und rufen. Verletzte? Sofort 112 anrufen und Erste Hilfe leisten. Die Polizei (110) holst Du bei Verletzten, Unfallflucht, Streit über den Hergang, Verdacht auf Alkohol oder wenn der andere keine Daten gibt.

  3. Bleiben und Beweise sichern. Fahr erst weg, wenn alle Daten getauscht sind. Notiere Kennzeichen, Name, Anschrift und Versicherung des anderen sowie Zeugen. Fotografiere Übersicht, Endstellung, Schäden und Spuren. Bei kleinem Schaden: erst Fotos, dann an den Rand fahren.

  4. Nichts zur Schuld sagen oder unterschreiben. Füllt zusammen den Europäischen Unfallbericht aus, der hält nur Fakten fest. Kein Schuldanerkenntnis, keine Abfindungserklärung.

  5. Versicherung finden und melden. Versicherung des anderen unbekannt? Der Zentralruf der Autoversicherer hilft unter 0800 250 260 0, halte Kennzeichen und Unfalltag bereit. Melde den Schaden der gegnerischen Versicherung schriftlich binnen zwei Wochen. Bei möglicher Mitschuld auch Deiner eigenen Versicherung binnen einer Woche.

  6. Gutachter selbst wählen. Du musst keinen Gutachter und keine Werkstatt der gegnerischen Versicherung nehmen. Ruf einen unabhängigen Sachverständigen Deiner Wahl an, bevor repariert wird.

Fahrerflucht? Kennzeichen notieren und Polizei rufen. Ohne Kennzeichen zahlt meist nur Deine Vollkasko.

Unsicher, was als Nächstes kommt? Ruf mich an. Ich sag Dir, wie es weitergeht. 0151 52 50 90 27

Mehr Details findest Du unter Unfall – was tun?

Sebastian Wyczisk

Vom Handwerk zum Gutachten

Fachliches Know-how und praktische Erfahrung als Karosserie- und Fahrzeugbaumeister machen mein Sachverständigenbüro aus.

Geschichte überspringen
  1. Eine Hand hält ein Messgerät unter dem Unterboden eines angehobenen Unfallautos, darüber Endrohre und Schalldämpfer
    An der Hebebühne

    Kapitel 1 von 5: Handwerk

    „Als erfahrener Karosserie- und Fahrzeugbauer nehme ich Arbeitszeiten und Materialverbrauch genau unter die Lupe.“

    Meister im Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerk.

  2. Ein Mann in Weste mit dem Logo „Dein Kfz-Gutachter“ steht von hinten unter einem angehobenen Unfallauto
    In der Werkstatt

    Kapitel 2 von 5: Unfallreparatur

    „Ich habe selbst Unfallschäden instand gesetzt und kenne nicht nur die theoretische Welt der Sachverständigenbranche.“

  3. Sebastian Wyczisk kniet mit Klemmbrett vor einem grünen Oldtimer-Bus
    Bei einer Begutachtung

    Kapitel 3 von 5: Begutachtung

    „Ich arbeite gründlich und nachvollziehbar, mit Fotos und, wenn nötig, mit Messprotokoll.“

    Bei versteckten Schäden wie z. B. an der Achse, am Rahmen, am Motor oder an anderen nicht ersichtlichen Stellen ist es sinnvoll, einen Ort mit Hebebühne zu wählen.

  4. Sebastian Wyczisk hält unter der Hebebühne eine Car-O-Liner-Messbrücke an den Unterboden eines Unfallautos
    Karosserievermessung an der Hebebühne

    Kapitel 4 von 5: Messen

    „Zahlen lügen nicht: Ich vermesse die Karosserie nach dem Unfall.“

    Ich sorge dafür, dass Dein Unfallfahrzeug bei der Schadenbegutachtung nicht zu oberflächlich betrachtet wird.

  5. Sebastian Wyczisk, Portrait vor einer hellen Wand
    Sebastian Wyczisk

    Kapitel 5 von 5: Ein Ansprechpartner

    „Mein Auftraggeber bist dann Du.“

    Als Unfallgeschädigter darfst Du Deinen Gutachter selbst wählen, auch wenn Dir die Versicherung des Unfallgegners einen anderen anbietet.

Grauer MINI Cooper Cabrio mit Unfallschaden am Heck
Fall 1 · MINI Cooper Cabrio · Heckschaden

Schadenfälle

Kleiner Schaden, große Summe: Hättest Du das gedacht?

13.400 €

Ermittelte Reparaturkosten · MINI Cooper Cabrio, Heckschaden

Bei sehr kleinen Schäden (Faustregel: Reparaturkosten unter etwa 750 bis 1.000 €) reicht oft ein Kostenvoranschlag. Aber oftmals liegt der größere Schaden versteckt unter den Anbauteilen, und häufig wird aus einem vermeintlich kleinen Sachschaden ein Schaden mit hohen Reparaturkosten. Ob Dein Schaden wirklich klein ist, sieht man erst beim genauen Hinsehen. Ich sag’s Dir ehrlich.

Drei weitere Schadenfälle

  1. Schwarzer VW Tiguan, linke Seite, Schadstellen rot markiert

    7.300 €

    VW Tiguan · Seitenschaden

    Fall 4 · Ermittelte Reparaturkosten

    Rot markiert: die dokumentierten Schadstellen

  2. Weiße BMW R 1250 GS mit Unfallschaden, abgestellt in einer Garage

    24.200 €

    BMW R 1250 GS · Unfallschaden

    Fall 2 · Ermittelte Reparaturkosten

  3. Silberner BMW Kombi (Touring) mit Heckschaden

    45.000 €

    BMW Kombi (Touring) · Heckschaden

    Fall 3 · Ermittelte Reparaturkosten

Jeder Schaden ist anders. Was Deiner kostet, zeigt erst die Besichtigung.

Ablauf

So läuft’s ab

Vom ersten Anruf bis zum fertigen Gutachten hast Du einen Ansprechpartner: mich.

  1. Telefonische Erstberatung

    Ruf mich einfach an und wir besprechen das weitere Vorgehen.

  2. Begutachtung direkt vor Ort

    Ich begutachte den Unfallschaden in der Werkstatt oder vor Ort, ggf. inkl. Karosserievermessung.

  3. Ich kalkuliere den Schaden

    Alle Positionen werden im Unfallgutachten festgehalten.

  4. Die Versicherung prüft und zahlt

    Auf Wunsch schicke ich das Gutachten direkt an die Versicherung oder an Deinen Anwalt. Das Unfallfahrzeug wird repariert, oder Du lässt Dir den Schaden mit der fiktiven Abrechnung auszahlen. Gibt es Streit, hilft Dir ein Anwalt.

Kosten

Wer zahlt das Gutachten?

Das hängt davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Drei Fälle:

Der andere ist allein schuld

Seine Haftpflichtversicherung zahlt das Gutachten, als Teil Deines Schadens. Bei sehr kleinen, sofort erkennbaren Schäden (Faustregel: Reparaturkosten unter etwa 750 bis 1.000 €) reicht oft ein Kostenvoranschlag.

Schuld unklar oder geteilt

Die Versicherung des anderen zahlt nur ihren Anteil. Den Rest trägst Du, manchmal springt Deine Rechtsschutz- oder Kaskoversicherung ein. Das besprechen wir vor dem Auftrag.

Du hast den Unfall verursacht

Die Gegenseite zahlt nichts. Mit Vollkasko beauftragt meist Deine Versicherung den Gutachter. Ein eigenes Gutachten zahlst Du selbst, was es kostet, sage ich Dir vorher.

Ruf an, dann sag ich Dir vorab, womit Du rechnen kannst. Rechtliche Fragen klärt ein Anwalt Deiner Wahl.

Deine Optionen nach einem Verkehrsunfall

In Eigenregie

  • hoher Zeitaufwand
  • Kürzung durch Versicherung
  • Verzicht auf Schadenersatz

Ergebnis: nervenaufreibender Einsatz, der sich womöglich am Ende nicht auszahlt.

Mit unabhängigem Gutachter

  • Gutachten mit allen technisch relevanten Positionen
  • ein Karosserie- und Fahrzeugbaumeister prüft Dein Auto
  • Du bleibst mobil dank Mietwagen oder Nutzungsausfall
  • Reparatur des Unfallwagens oder Auszahlung des Schadens
  • Rechtliche Fragen klärt ein Anwalt Deiner Wahl, Kontakte nenne ich Dir gern
  • Immer einen persönlichen Ansprechpartner

Ergebnis: ein sauberes, nachvollziehbares Gutachten als Grundlage für Deine Ansprüche.

Mit dem Gutachter der Versicherung

  • beauftragt von der Versicherung, die Deinen Schaden bezahlen muss
  • Du bist nicht sein Auftraggeber
  • Du musst ihn nicht nehmen: Deinen Gutachter darfst Du selbst wählen

Ergebnis: Den Gutachter bestimmt die Versicherung, die am Ende zahlen muss.

Abstrakte Darstellung Ich halte Schaden, Reparaturkosten, Wertminderung und Reparaturdauer fest.

Häufige Fragen

Du bist sicher nicht jeden Tag in einen Verkehrsunfall involviert, oder? Ich schon.

Häufige Fragen

Was kostet mich das Gutachten?

Wenn Dich keine Schuld trifft, gehört das Gutachten zu Deinem Schaden. Dann muss die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners es bezahlen. Ausnahmen: Bei Mitschuld zahlt sie nur ihren Anteil, bei einem sehr kleinen Schaden reicht oft ein Kostenvoranschlag. Hast Du den Unfall selbst verursacht, gelten Deine eigenen Versicherungsbedingungen. Ruf an, dann sag ich Dir vorab, womit Du rechnen kannst.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung nehmen?

Nein. Die Versicherung des Unfallgegners bietet Dir vielleicht einen eigenen Gutachter an. Den musst Du nicht nehmen, Du darfst selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Mein Auftraggeber bist dann Du. Das gilt auch, wenn die Versicherung schon einen Gutachter geschickt hat.

Ab wann lohnt sich ein Gutachten statt eines Kostenvoranschlags?

Bei sehr kleinen Schäden (Faustregel: Reparaturkosten unter etwa 750 bis 1.000 €) reicht oft ein Kostenvoranschlag. Ob Dein Schaden so klein ist, sieht man oft erst beim genauen Hinsehen. Ein Kostenvoranschlag nennt nur die Reparaturkosten. Wertminderung, Wiederbeschaffungswert und eine saubere Beweissicherung liefert erst das Gutachten.

Wie läuft die Besichtigung ab?

Ein Schadengutachten kann theoretisch überall erstellt werden, wo es möglich ist, das genaue Schadenbild bildlich exakt zu dokumentieren. Bei versteckten Schäden wie z. B. an der Achse, am Rahmen, am Motor oder an anderen nicht ersichtlichen Stellen ist es sinnvoll, einen Ort mit Hebebühne zu wählen. So können nicht ersichtliche Schäden am Fahrzeug erkannt und in das Schadengutachten mit aufgenommen werden. Leg Dir Fahrzeugschein, die Angaben des Unfallgegners und Reparaturrechnungen von eventuellen Vorschäden bereit.

Wann ist mein Gutachten fertig?

Das hängt vom Schaden ab. Bei einem Totalschaden hole ich zum Beispiel Restwertangebote ein, das dauert etwas länger. Wann Du Dein Gutachten bekommst, sage ich Dir bei der Besichtigung.

Alle Fragen und Antworten

Sebastian Wyczisk

Sebastian WycziskKarosserie- und Fahrzeugbaumeister

Kontakt

Ruf mich an.

Am schnellsten geht’s am Telefon.

0151 52 50 90 27

Mo–So 7:00–22:30 Uhr

Ich komme zu Dir: nach Hause, in die Werkstatt oder an den Unfallort.

  1. Fotos vom Schaden schickst Du am einfachsten per WhatsApp, ich melde mich mit einer ersten Einschätzung.

    Fotos per WhatsApp schicken
  2. Kannst Du gerade nicht telefonieren? Hinterlass mir Deine Nummer und sag mir, wann es Dir passt. Ich rufe Dich zurück.

Rückruf anfordern

Nur für den Rückruf.

Worum geht’s?
Wann passt’s?

Eilt es? Ruf direkt an: 0151 52 50 90 27

Deine Angaben nutze ich nur, um mich bei Dir zu Deiner Anfrage zu melden. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

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