19 % Abzug bei fiktiver Abrechnung? Unfallschaden auszahlen lassen mit Gutachterhilfe.
An „fiktive Abrechnung“ denkst Du direkt nach dem Unfall nicht, wenn Du auf den fremdverschuldeten Schaden an Deinem Fahrzeug schaust. Dieser Ratgeber zeigt Dir, dass es keinen Automatismus für die Reparatur eines Unfallschadens des Fahrzeuges in einer Werkstatt gibt. Du hast als Geschädigter das Recht auf fiktive Abrechnung und kannst Dir den Autoschaden auszahlen lassen. Hier werden die Voraussetzungen kompakt beleuchtet.
Definition: Was bedeutet „fiktive Abrechnung“ bei der Kfz-Schadenregulierung?
Die fiktive Abrechnung ist im Schadensrecht bzw. Verkehrszivilrecht eine Alternative zur konkreten Abrechnung (Werkstattreparatur). Du kannst Dir als Geschädigter den Unfallschaden auszahlen lassen. Dafür muss der Schaden am Fahrzeug exakt beziffert werden, wozu oberhalb der Bagatellgrenze ein unabhängiges Sachverständigengutachten notwendig ist. Ist der Unfall nicht Deine Schuld, zahlt das Gutachten als Abrechnungsbasis in der Regel die Versicherung des Unfallgegners, bei Mitschuld nur anteilig.
Fiktive Abrechnung und Mehrwertsteuer
Die „fiktive Abrechnung“ bedeutet, dass Du nach dem Unfallgutachten abrechnest und Dir das Geld von der Versicherung auszahlen lässt. Hier ist es wichtig, dass die nicht anfallende Mehrwertsteuer abgezogen wird und somit nur der Nettobetrag ausgezahlt wird.
Auch bei einer Eigenreparatur, bei der auf gekaufte Ersatzteile Mehrwertsteuer anfällt, bekommst Du diese Steuer bei fiktiver Abrechnung nicht von der gegnerischen Versicherung zurück (BGH, VI ZR 7/21). Fiktiv und konkret darfst Du nicht mischen. Willst Du die Steuer erstattet haben, rechnest Du konkret nach Rechnung ab.
Gut zu wissen: Dein Wissensupdate zur fiktiven Abrechnung
- Du hast nach einem unverschuldeten Unfall die Wahl: Reparatur in einer Werkstatt oder Unfallschaden auszahlen lassen (gilt auch für Kaskoschaden, dort nach Deinen Versicherungsbedingungen).
- Für die fiktive Abrechnung mit der Versicherung des Unfallgegners ist ein unabhängiges Schadengutachten unabdingbar. Ein Kostenvoranschlag reicht nur für Bagatellschäden (Faustregel: Reparaturkosten unter etwa 750 bis 1.000 €) als Abrechnungsbasis.
- Du musst und solltest Dich nicht auf das Schadensmanagement der Gegenseite einlassen, wenn Du die fiktive Abrechnung des Fahrzeugschadens anstrebst.
- Bei der fiktiven Abrechnung lassen sich nicht nur Werkstattkosten berücksichtigen, sondern auch das Anwaltshonorar, eine Nutzungsausfallentschädigung (bei nachgewiesenem Ausfall) oder Schadenersatz für Wertminderung.
- Mehrwertsteuer wird seit 2002 bei fiktiver Abrechnung nicht mehr erstattet, daher der 19-%-Hinweis in der Überschrift.
- Flexible Begutachtung am Wunschort möglich: Jetzt Kontakt aufnehmen, Schadensmeldung vornehmen und dann entscheiden, ob fiktive Abrechnung Sinn macht.
Häufig gestellte Fragen
Was wird bei fiktiver Abrechnung bezahlt?
Exklusive Mehrwertsteuer hat die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners alle Schadenspositionen zu zahlen, die laut Gutachten auch bei einer Werkstattreparatur angefallen wären (z. B. für die Beilackierung). Für UPE-Aufschläge und Verbringungskosten gilt das nur, wenn sie in Deiner Region üblich sind. Nutzungsausfall und Stundensätze einer markengebundenen Werkstatt sind oft strittig: Ein Anwalt für Verkehrsrecht Deiner Wahl unterstützt Dich!
Kann die Versicherung des Unfallverursachers die fiktive Abrechnung ablehnen?
Nein! Geschädigte können sich für die fiktive Abrechnung entscheiden, was unmittelbar aus § 249 BGB hervorgeht. Dort ist von der Zahlung des erforderlichen Geldbetrages die Rede. Die Höhe darf die Versicherung trotzdem prüfen.
Was darf die Versicherung bei fiktiver Abrechnung abziehen?
Sicher die Mehrwertsteuer. Daneben können je nach Fall ein Verweis auf eine günstigere, gleichwertige freie Werkstatt, regional unübliche UPE- und Verbringungskosten, Nutzungsausfall ohne tatsächlichen Ausfall, ein Abzug „neu für alt“, Vorschäden oder eine Mithaftung zu Abzügen führen. Ansonsten handelt es sich bei Kürzungen an Wertminderung, Verbringungskosten, Nutzungsausfall etc. oft um Kürzungsversuche, gegen die Du Dich wehren solltest. Für Anwaltskosten musst Du als Unfallopfer bei voller Haftung des Gegners in der Regel nicht aufkommen.
Was wird für die fiktive Abrechnung benötigt?
Um den Unfallschaden auszahlen zu lassen, ist ein Kfz-Schadensgutachten oberhalb der Bagatellgrenze unverzichtbar. Schließlich muss die Schadenhöhe (= Entschädigungssumme) exakt beziffert werden, da Reparaturbestätigung/Reparaturrechnung fehlen. Du solltest im eigenen Interesse nur einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen in Nürnberg vertrauen.
So funktioniert die fiktive Abrechnung
Nimm nach einem unverschuldeten Unfall Kontakt auf, ich unterstütze Dich als Dein Kfz-Gutachter in Nürnberg und Umland. Liegen alle Zahlen bzw. ein Gutachten auf dem Tisch, kannst Du die Option der fiktiven Abrechnung prüfen. Du müsstest der Versicherung nur mitteilen, dass Du den Unfallschaden laut Gutachten auszahlen lassen möchtest.
Beispielrechnung zur fiktiven Abrechnung mit Schadenssumme
Im Schadengutachten sind Netto-Reparaturkosten von 4.000 Euro angeführt, ebenso ein unfallbedingter Minderwert von 500 Euro. Die Reparaturdauer wird mit 4 Tagen angegeben. Bei der fiktiven Abrechnung dieses Unfallschadens könntest Du auf Deinem Konto mit einem Zahlungseingang von 4.500 Euro rechnen, volle Haftung des Unfallgegners vorausgesetzt.
Wichtig: Ein Nutzungsausfall wird bei der fiktiven Abrechnung nur gezahlt, wenn das Auto nachweislich ausgefallen ist, zum Beispiel weil der Schaden in Eigenleistung bzw. Eigenreparatur repariert wurde. Für einen Golf entspricht das laut Nutzungsausfalltabelle zum Beispiel einem Tagessatz von 38 Euro (Gruppe D), also 152 Euro in Summe, die dann dazukämen.
Bei eigener Unschuld müsstest Du in der Regel keine Gutachtenkosten und kein Anwaltshonorar tragen. Brutto-Reparaturkosten inkl. Umsatzsteuer lassen sich bei fiktiver Abrechnung nicht einfordern! Willst Du die Mehrwertsteuer, lässt Du reparieren und rechnest konkret nach Rechnung ab.
Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?
Beachte, dass die fiktive Abrechnung nicht immer in Frage kommt, und zwar in finanzieller und technischer Hinsicht. Je neuer das Fahrzeug ist und je eher ein Folgeschaden drohen kann, desto eher solltest Du die Reparatur in einer Fachwerkstatt als Geschädigter vorziehen. Bei älteren Fahrzeugen und kosmetischen Schäden wie Beulen spricht nichts gegen die fiktive Schadensabwicklung, zumal Du über den Geldbetrag frei verfügen kannst. Du kannst den Unfallwagen auch später oder ggf. günstig privat instand setzen lassen.
Wirtschaftlicher Totalschaden und fiktive Abrechnung: Was gilt?
Bei der Abrechnung mit der Versicherung auf Totalschadenbasis erstatten Kfz-Versicherer auf Gutachtenbasis die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert, auch wenn Du Dir kein neues Auto kaufst. Diese Differenz heißt Wiederbeschaffungsaufwand. Die Mehrwertsteuer, die im Wiederbeschaffungswert stecken kann, gibt es nur bei einer tatsächlichen Ersatzbeschaffung.
Ich erkläre Dir die Zahlen zur 130 Prozent Regel und zu weiteren Optionen, rechtlich berät Dich Dein Anwalt: Vielleicht ist es ja trotz Totalschadendiagnose noch möglich, den Unfallschaden reparieren zu lassen (siehe 130-%-Grenze). Ansonsten nennt das Gutachten eine Dauer für die Wiederbeschaffung, meist sind es 10 bis 14 Tage.
Checkliste: Diese Posten stehen Dir bei fiktiver Abrechnung zu
Beachte, dass einige Schadensposten je nach regionaler Rechtsprechung bei der fiktiven Schadensregulierung strittig sein können. Aber: Auch bei konkreter Schadensabrechnung lieben es Versicherer, den Rotstift anzusetzen und Kosten nicht in voller Höhe zu erstatten. Es spricht also per se nichts gegen die fiktive Abrechnung bei einem Fahrzeugschaden.
- Netto-Werkstattkosten laut Gutachten (Stundensätze einer Markenwerkstatt, sofern das Fahrzeug nicht älter als 3 Jahre oder scheckheftgepflegt ist, vgl. BGH-Urteil Az. VI ZR 53/09).
- Nutzungsausfall für die Reparaturdauer laut Sachverständigengutachten, wenn Dein Auto tatsächlich ausgefallen ist.
- Schadensersatz für merkantilen Minderwert bei fiktiver Abrechnung: Selbst nach fachmännischer Reparatur bliebe dieser finanzielle Makel.
- Rechtsanwaltskosten (bei Mitschuld anteilig).
- Gutachterkosten: Haftet der Unfallgegner voll, gehören sie zu Deinem Schaden, bei Mitschuld zahlt seine Versicherung nur ihren Anteil.
Voraussetzungen, um den Unfallschaden auszahlen zu lassen
Du musst der Eigentümer des Fahrzeugs sein. Bei Leasingfahrzeugen oder Finanzierungen ist die fiktive Abrechnung oft keine Option, schau vorher in Deinen Vertrag. Die Schadenhöhe muss feststehen, wozu Du ein unabhängiges Schadengutachten erstellen lassen solltest. Auch bei Mitschuld kannst Du fiktiv abrechnen, dann nach Deiner Haftungsquote. Technisch und wirtschaftlich sollte die fiktive Abrechnung Sinn machen: Das kann ich Dir als Dein Kfz-Sachverständiger in der Metropolregion Nürnberg konkret erläutern bzw. vorrechnen.
Mit Kostenvoranschlag oder Gutachten fiktiv abrechnen?
Je höher der Unfallschaden ist, desto unverzichtbarer ist ein unabhängiges Unfallgutachten als Grundlage für Deine Schadenersatzansprüche. Ein Kostenvoranschlag reicht nur, wenn es sich erkennbar um einen Bagatellschaden handelt (Faustregel: Reparaturkosten unter etwa 750 bis 1.000 €). Eine feste Grenze hat der Bundesgerichtshof nicht gezogen. Verdächtig vorkommen sollte Dir angesichts dessen, wenn gegnerische Versicherungen Dir unabhängig von der Schadenhöhe immer nur einen Kostenvoranschlag „anbieten“ wollen.
Unfallschaden auszahlen lassen trotz Reparatur?
Grundsätzlich schließen sich beide Optionen aus. Du kannst aber natürlich als Geschädigter das Geld von der fiktiven Abrechnung nutzen und selbst eine Reparatur in Auftrag geben. Auch selbst reparieren ist möglich. In diesem Kontext gilt ein Bereicherungsverbot, sodass kein Gewinn aus dem Unfallschaden gezogen werden darf. Ein allgemeiner Verweis auf die Schadensminderungspflicht ist für Versicherungen auf der Gegenseite kein Freifahrtschein, den Schaden bei fiktiver Abrechnung zu kürzen.
Auto verkaufen bei fiktiver Abrechnung: Was gilt?
Entscheidest Du Dich für die fiktive Abrechnung, kann eine Haltefrist von 6 Monaten gelten: wenn Du Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungsaufwand verlangst oder im Rahmen der 130-%-Grenze reparierst. Bei kleineren Schäden gilt sie nicht. Du solltest also Klarheit darüber erlangen, ob und wie lange Du den Unfallwagen noch nutzen möchtest. Insofern sollten nicht nur Zahlen in Deine Überlegung einfließen …
6-Monatsfrist: Ab wann gilt diese bei fiktiver Abrechnung?
Entscheidend ist der Zeitpunkt des Unfalls, nicht die Mitteilung an die Versicherung. Auf Dein Geld musst Du trotzdem nicht sechs Monate warten, der Anspruch wird sofort fällig.
Kürzungen: Häufige Streitpunkte bei der fiktiven Abrechnung
Auch wenn die Rechtsprechung bzw. Urteile regional unterschiedlich sind: Nicht jede Kürzung bei fiktiver Abrechnung ist berechtigt. Entscheidend ist, was im Schadensgutachten angeführt ist. Geschädigte dürfen nicht allein aufgrund der fiktiven Abrechnung schlechter gestellt werden! Falls es zu Kürzungsversuchen bei folgenden Abrechnungsposten kommt, musst Du das nicht so stehen lassen:
Stundenverrechnungssätze einer Markenwerkstatt
Auch bei neuen Fahrzeugen kürzen Versicherungen häufig die Reparaturkosten bei fiktiver Abrechnung. Bei älteren, nicht scheckheftgepflegten Autos darf die Versicherung Dich aber auf eine gleichwertige freie Werkstatt verweisen.
UPE-Aufschläge für Ersatzteile, Verbringungskosten und Beilackierungskosten
Bei Blechschaden: Wären diese laut Gutachter bei der konkreten Abrechnung angefallen, sind sie im Regelfall auch fiktiv zu erstatten, sofern sie in Deiner Region üblich sind. Das weise ich im Gutachten aus.
Anspruch wegen merkantiler Wertminderung
Vor allem bei jüngeren Fahrzeugen geht es oft um mehrere hundert Euro, aber auch ältere können an Wert verlieren.
Nutzungsausfallentschädigung (alternativ zum Ersatzfahrzeug)
In vielen Fällen stellen Versicherer die Ersatzfähigkeit bei fiktiver Abrechnung eines Autoschadens in Frage. Maßgeblich ist, ob Dein Auto tatsächlich ausgefallen ist. Kannst Du das nachweisen, steht er Dir auch bei fiktiver Abrechnung zu.
Fiktive Abrechnung, aber REALER Service: Das begeistert Unfallgeschädigte!
Mein Kfz-Sachverständigenbüro in Nürnberg und Umkreis ist nicht fiktiv, sondern ganz real für Dich nach einem Verkehrsunfall da. Warum solltest Du bei einem Haftpflichtschaden auf einen freien Gutachter verzichten?
Genieße nach diesem Wissensupdate das gute Gefühl, nach dem Unfall einen erfahrenen Sachverständigen an Deiner Seite zu wissen. Ich unterstütze Dich mit dem Gutachten und allem Technischen rund um Deinen Schaden und setze auch technisch hohe Standards in Nürnberg und Umgebung, mit der mobilen Rahmenvermessung.
Fazit: Fiktive Abrechnung = Kfz-Unfallschaden auszahlen lassen
Reparieren lassen oder Geld von der Versicherung erhalten: Diese einfache Formel zeigt, dass Du nach einem Unfall zwei grundsätzliche Abrechnungsoptionen bzw. Regulierungsentscheidungen hast. Du weißt jetzt, was fiktive Abrechnung bedeutet und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind. Nicht bei jedem Schaden und nicht für jedes Fahrzeug ist die fiktive Abrechnung vorteilhaft: Lass Dir im Schadensfall die Zahlen im Gutachten persönlich erklären, um die für Dich beste Entscheidung zu treffen. Rechtliche Fragen klärt ein Anwalt Deiner Wahl.