Der Wiederbeschaffungsaufwand ist der Wert, den ein Geschädigter aufbringen muss, um sich nach dem Verkauf des verunfallten Fahrzeugs ein gleichwertiges Kfz zu beschaffen. Der Wiederbeschaffungsaufwand ist also die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem Restwert, welche der Kfz-Gutachter ermittelt.
Beispiel
Wiederbeschaffungswert 10.000 Euro minus Restwert 1.000 Euro ergibt einen Wiederbeschaffungsaufwand von 9.000 Euro. Verkaufst Du Dein Unfallauto zum Restwert aus dem Gutachten, hast Du zusammen mit der Zahlung der Versicherung wieder 10.000 Euro für ein gleichwertiges Fahrzeug.
Wofür ist der Wiederbeschaffungsaufwand wichtig?
Beim wirtschaftlichen Totalschaden zahlt die Versicherung des Unfallgegners den Wiederbeschaffungsaufwand. Auch über der 130-%-Grenze wird nur er ersetzt, selbst wenn Du reparieren lässt.
Außerdem spielt er bei der Auszahlung ohne Reparatur eine Rolle: Verlangst Du Reparaturkosten, die über dem Wiederbeschaffungsaufwand liegen, musst Du Dein Auto in der Regel sechs Monate weiter nutzen. Mehr dazu im Ratgeber zur fiktiven Abrechnung.
Nicht verwechseln: Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis eines gleichwertigen Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungsaufwand ist dieser Preis abzüglich des Restwerts. Beides steht in meinem Unfallgutachten.