„Neu für alt“ kommt häufig bei Verschleißteilen wie Bremsen oder Reifen vor. Durch das Erneuern von diesen Teilen kommt es zu einer Wertverbesserung, durch die der Geschädigte finanziell profitieren würde. Da der Geschädigte rechtlich finanziell nicht besser dastehen darf als unmittelbar vor dem Unfall, kommt es zu diesen „Abzügen“.
Beispiel
Ein Reifen mit 4 mm Profil muss unfallbedingt ersetzt werden. Ein neuer Reifen mit 8 mm Profil hat eine deutlich höhere Lebensdauer und ist somit wertsteigernd.
Hier wird von dem Kfz-Gutachter Abzug „neu für alt“ angewendet. Die Höhe des Abzugs ist nicht festgelegt: Der Kfz-Gutachter schätzt sie, im Streitfall entscheidet das Gericht.
Schon gewusst?
Reifen oder Bremsen werden nach einem Unfall aus Sicherheitsgründen meist achsweise ersetzt. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb oft sogar alle vier Reifen. Hier sollten trotzdem die Herstellervorgaben beachtet werden.
Was heißt das für Dich?
Ein Abzug „neu für alt“ betrifft echte Wertverbesserungen durch neue Teile. Er ist kein Argument, mit dem die Versicherung beliebig kürzen kann. Wie der Abzug in Deine Abrechnung eingeht, steht nachvollziehbar im Unfallgutachten. Verwandt: die Wertminderung, quasi das Gegenstück, wenn Dein Auto durch den Unfall an Wert verliert, und die Verbringungskosten als weitere Position, über die oft gestritten wird.