Es wird unterschieden zwischen dem „merkantilen Minderwert“ und dem „technischen Minderwert“. Ein technischer Minderwert entsteht, wenn z. B. nach einer Reparatur das Fahrzeug nicht mehr in den originalen Zustand zurückversetzt werden kann. Das kann vorkommen, wenn der Farbunterschied zwischen dem alten originalen Lack und dem neuen Reparaturlack sichtbar ist. Das ist für den Unfallgeschädigten nicht zumutbar, und er erhält zusätzlich einen Ausgleich für den technischen Minderwert.
Der Unterschied zum merkantilen Minderwert
Der merkantile Minderwert entsteht auch nach einer einwandfreien Reparatur, einfach weil ein Unfallauto am Markt weniger wert ist. Beim technischen Minderwert bleibt dagegen ein echter, sichtbarer oder technischer Mangel zurück. Mehr zum merkantilen Minderwert steht im Ratgeber Wertminderung nach Unfall.
Wie lässt sich ein technischer Minderwert vermeiden?
Oft durch eine Beilackierung der angrenzenden Teile: Dann gleicht der Lackierer den Farbton an, und ein Unterschied fällt nicht auf. Deshalb gehört die Beilackierung bei Bedarf ins Gutachten, auch wenn die Versicherung sie gern streicht. Lässt sich ein Mangel nicht vollständig beseitigen, halte ich ihn im Gutachten fest. Verformungen der Karosserie, die nach einer Reparatur bleiben könnten, macht die Karosserievermessung sichtbar.
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Verwandte Begriffe: Verbringungskosten (oft nötig für die Lackierung) und Abzug „neu für alt“.