Drei Begriffe, die oft verwechselt werden. Für Dein Gutachten sind alle drei wichtig.
Vorschaden
Ein Vorschaden ist ein Schaden, der in der Vergangenheit aufgetreten ist, dieser aber fach- und sachgerecht instand gesetzt worden ist. Bei der Erstellung des Schadengutachtens durch den Kfz-Gutachter wirst Du deshalb immer befragt: „Hatte das Fahrzeug schon mal einen Vorschaden?“
Aus diesem Grund prüft der Kfz-Gutachter das Fahrzeug mit einem Lackschichtdickenmesser, um versteckte Vorschäden zum Vorschein zu bringen. Ein Vorschaden ist nicht zu verwechseln mit einem Altschaden.
Altschaden
Ein Altschaden ist ein Schaden, der vor dem Unfall schon existiert hat und noch nicht repariert wurde. Dieser muss zwingend in dem Unfallgutachten dokumentiert werden.
Ist ein Altschaden vorhanden und es passiert im selben Bereich ein erneuter Unfall, kann es hier zu Abzügen kommen.
Nachschaden
Ein Nachschaden ist ein erneuter Schaden, welcher zwischen dem ersten Unfall und der Gutachtenerstellung des Kfz-Sachverständigen aufgetreten ist. Ein Nachschaden muss dem Kfz-Sachverständigen mitgeteilt werden und wird im Schadengutachten mit berücksichtigt.
Warum Ehrlichkeit hier bares Geld ist
Sag mir jeden früheren Schaden, auch reparierte, und leg Rechnungen oder Fotos vor, wenn Du sie hast. Liegt der neue Schaden im Bereich eines Vor- oder Altschadens, musst Du zeigen, welche Schäden auf den neuen Unfall zurückgehen und dass der alte fachgerecht repariert war. Sonst können Deine Ansprüche für diesen Bereich ganz entfallen. Wer Vorschäden verschweigt, riskiert außerdem, dass die Gutachterkosten nicht ersetzt werden.
Einen reparierten Schaden belegst Du am besten mit einer Reparaturbestätigung. Willst Du den Zustand Deines Autos unabhängig von einem Unfall festhalten lassen, etwa vor einem Verkauf oder bei Streit, hilft ein Beweissicherungsgutachten.