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Lexikon

Kfz-Haftpflichtschaden

Von Sebastian Wyczisk · Karosserie- und Fahrzeugbaumeister

Kurz erklärt

Ein Schaden, den ein anderer Verkehrsteilnehmer Dir zugefügt hat. Ihn zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers, bei Mitschuld nur anteilig.

Unter einem Haftpflichtschaden versteht man einen Schaden, den der Verursacher einem Dritten zufügt. Der entstandene Schaden ist durch den Verursacher beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung vollständig zu ersetzen, soweit er haftet. Bei Mitschuld bekommt der Geschädigte nur einen Teil ersetzt, entsprechend der Haftungsquote. Bei einem Haftpflichtschaden hat der Unfallgeschädigte das Recht, einen freien & unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zu kontaktieren. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen und die Erstellung des Schadengutachtens / Unfallgutachtens müssen bei voller Haftung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden, bei Mitschuld anteilig. Bei einem sehr kleinen Schaden reicht oft ein Kostenvoranschlag.

Was gehört zum Haftpflichtschaden?

Je nach Fall gehören dazu: Reparaturkosten oder beim Totalschaden der Wiederbeschaffungsaufwand, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachter- und Anwaltskosten, Abschleppkosten und bei Verletzungen Schmerzensgeld. Was davon technisch zu Deinem Schaden gehört, halte ich im Unfallgutachten fest. Rechtliche Fragen klärt ein Anwalt Deiner Wahl.

Abgrenzung zum Kaskoschaden

Hast Du den Unfall selbst verursacht, zahlt die Gegenseite nichts. Deinen eigenen Schaden übernimmt dann nur Deine Vollkasko, siehe Kaskoschaden.

Mehr dazu

Welche Ansprüche Du als Unfallgeschädigter hast, steht unter Deine Rechte. Verwandt: Bagatellschaden.

Diese Seite gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung. Was Dir im Einzelfall zusteht, hängt vor allem davon ab, wer den Unfall verursacht hat. Rechtliche Fragen klärt ein Anwalt für Verkehrsrecht, Kontakte nenne ich Dir gern.

Unfall gehabt? Ruf mich an, ich sag Dir, wie es weitergeht.