Unter einem Haftpflichtschaden versteht man einen Schaden, den der Verursacher einem Dritten zufügt. Der entstandene Schaden ist durch den Verursacher beziehungsweise seine Haftpflichtversicherung vollständig zu ersetzen, soweit er haftet. Bei Mitschuld bekommt der Geschädigte nur einen Teil ersetzt, entsprechend der Haftungsquote. Bei einem Haftpflichtschaden hat der Unfallgeschädigte das Recht, einen freien & unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl zu kontaktieren. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen und die Erstellung des Schadengutachtens / Unfallgutachtens müssen bei voller Haftung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen werden, bei Mitschuld anteilig. Bei einem sehr kleinen Schaden reicht oft ein Kostenvoranschlag.
Was gehört zum Haftpflichtschaden?
Je nach Fall gehören dazu: Reparaturkosten oder beim Totalschaden der Wiederbeschaffungsaufwand, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachter- und Anwaltskosten, Abschleppkosten und bei Verletzungen Schmerzensgeld. Was davon technisch zu Deinem Schaden gehört, halte ich im Unfallgutachten fest. Rechtliche Fragen klärt ein Anwalt Deiner Wahl.
Abgrenzung zum Kaskoschaden
Hast Du den Unfall selbst verursacht, zahlt die Gegenseite nichts. Deinen eigenen Schaden übernimmt dann nur Deine Vollkasko, siehe Kaskoschaden.
Mehr dazu
Welche Ansprüche Du als Unfallgeschädigter hast, steht unter Deine Rechte. Verwandt: Bagatellschaden.